Der SSNIP-Test hat sich international als Methode zur Abgrenzung des relevanten Marktes durchgesetzt. Auch das Bundeskartellamt hat den SSNIP-Test akzeptiert und sich in verschiedenen Fusionskontrollentscheidungen darauf berufen. Der SSNIP-Test unterscheidet sich jedoch konzeptionell vom im deutschen Kartellrecht nach wie vor relevanten Standard des Bedarfsmarktkonzepts, und die beiden Ansätze können in der Praxis zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Es stellt sich daher die Frage, welcher der beiden Ansätze im Streitfall maßgeblich ist. Dies wird gegebenenfalls von den Gerichten zu klären sein.
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Ökonomisches Grundkonzept |
| III. | Anwendung in der deutschen Praxis |
| | 1. | Widersprüche zwischen SSNIP-Test und Bedarfsmarktkonzept |
| | 2. | Praxis des Bundeskartellamts |
| IV. | Fazit |
Einleitung
Der SSNIP-Test (oder Hypothetische Monopolistentest) hat sich im Laufe der Zeit zunehmend als Analysemethode zur Bestimmung relevanter Märkte in Kartellrechtsverfahren durchgesetzt. Seit 1982 Bestandteil der US-amerikanischen Leitlinien zur Fusionskontrolle, gehört der SSNIP-Test inzwischen zum etablierten Instrumentarium diverser europäischer Kartellbehörden, wie zum Beispiel der Europäischen Kommission, des britischen Office of Fair Trading und des französischen DGCCRF, um nur einige zu nennen,.
Die US Horizontal Merger Guidelines formulieren den SSNIP-Test wie folgt:
"A market is defined as a product or group of products and a geographic area in which it is produced or sold such that a hypothetical profit-maximizing firm, not subject to price regulation, that was the only present and future producer or seller of those products in that area likely would impose at least a ,small but significant and nontransitory' increase in price [= "SSNIP"], assuming the terms of sale of all other products are held constant. A relevant market is a group of products and a geographic area that is no bigger than necessary to satisfy this test."
Dabei schreiben die Leitlinien eine iterative Vorgehensweise vor, die mit dem kleinsten plausiblen Kandidatenmarkt beginnt:
"Specifically, the Agency will begin with each product (narrowly defined) produced or sold by each merging firm and ask what would happen if a hypothetical monopolist of that product imposed at least a ,small but significant and nontransitory' increase in price, but the terms of sale of all other products remained constant. If, in response to the price increase, the reduction in sales of the product would be large enough that a hypothetical monopolist would not find it profitable to impose such an increase in price, then the Agency will add to the product group the product that is the next-best substitute for the merging firm's product. (...) The price increase question is then asked for a hypothetical monopolist controlling the expanded product group. In performing successive iterations of the price increase test, the hypothetical monopolist will be assumed to pursue maximum profits in deciding whether to raise the prices of any or all of the additional products under its control. This process will continue until a group of products is identified such that a hypothetical monopolist over that group of products would profitably impose at least a ,small but significant and nontransitory' increase, including the price of a product of one of the merging firms.",
Die Hauptfunktion des SSNIP-Tests ist die systematische Identifizierung der engsten Substitute derjenigen Güter, die Gegenstand der Untersuchung sind. Um eine Grundlage für aussagekräftige Marktanteile zu schaffen, ist der Test insbesondere auf eine Vermeidung "zu enger" Marktdefinitionen gerichtet: In einem Markt, der so eng abgegrenzt ist, dass nicht einmal ein Monopolist erhebliche Preiserhöhungen durchsetzen könnte, ist eine Ausbeutung von Marktmacht nicht plausibel, und auf dieser Basis errechnete Marktanteile wären nicht aussagekräftig.
Lange Zeit verstanden europäische Wettbewerbsbehörden den SSNIP-Test in erster Linie als analytischen Rahmen für eine qualitative Beurteilung des relevanten Marktes. Als Teil des Trends hin zu zunehmender Inanspruchnahme industrieökonomischer Theorien und empirischer Analyse in der europäischen Wettbewerbspolitik (oft als "more economic approach" etikettiert) wird der SSNIP-Test jedoch vermehrt auch empirisch-quantitativ durchgeführt. Ein Beispiel ist die Entscheidung der Europäischen Kommission im Fusionskontrollverfahren Ineos/Kerling, in dem die Frage der geographischen Marktabgrenzung von entscheidender Bedeutung war und die Kommission im Hauptprüfverfahren umfangreiche statistische Tests und ökonometrische Analysen zum SSNIP-Test durchführte, bevor sie den Zusammenschluss freigab.
In der deutschen Wettbewerbspolitik hat der SSNIP-Test dagegen bislang nur langsam Anerkennung gefunden. Dies mag unter anderem daran liegen, dass sich das zugrundeliegende ökonomische Konzept schwer mit dem "Bedarfsmarktkonzept", das nach wie vor die deutsche Entscheidungspraxis in der Marktabgrenzung dominiert, in Einklang bringen lässt. Dennoch hat das Bundeskartellamt die Relevanz des SSNIP-Tests in jüngeren Veröffentlichungen akzeptiert und ihn ansatzweise in Entscheidungen einfließen lassen.
Die folgenden Abschnitte dieses Beitrages beleuchten die Stellung des SSNIP-Tests in der deutschen Kartellrechtspraxis aus ökonomischer Sicht. Abschnitt II. erläutert das ökonomische Grundkonzept des SSNIP-Tests. Auf dieser Grundlage stellt Abschnitt III. zunächst den SSNIP-Test dem Bedarfsmarktkonzept gegenüber und untersucht dann die Anwendungspraxis des Bundeskartellamtes. Abschnitt IV. fasst die Ergebnisse zusammen.
Thilo Klein ist Senior Consultant bei NERA Economic Consulting mit Sitz in London und Frankfurt am Main.