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WuW vom 09.12.2002, Heft 12, Seite 1173-1186
Untereinstandspreisverkäufe im Lebensmitteleinzelhandel
Seit dem 1.1.1999 sind im GWB Verkäufe unter Einstandspreis als Regelbeispiel einer unbilligen Behinderung durch marktmächtige Unternehmen benannt. Diese Bestimmung bringt zum einen bedeutsame Probleme bei der praktischen Umsetzung mit sich. Zum anderen bietet sie keinen geeigneten Schutz vor Wettbewerbsbeschränkungen. Um die Konzentrationsprozesse im Einzelhandel ursachenadäquat zu bremsen, sind eine verbesserte Behinderungsmissbrauchsaufsicht, eine wirksame Fusionskontrolle und der Abbau von Marktzutrittsschranken anzustreben.
Gliederung
| I. | Konzentrationstendenzen im Lebensmitteleinzelhandel |
| II. | Umsetzungsprobleme eines Verbots von Verkäufen unter Einstandspreis |
| | 1. | Erste praktische Erfahrungen |
| | 2. | Problematische Konkretisierung der Tatbestandsmerkmale "Einstandspreis" und "nicht nur gelegentlich" |
| | 3. | Möglichkeiten einer sachlichen Rechtfertigung |
| III. | Grundsätzliche Kritik am pauschalen Verbot von Untereinstandspreisverkäufen |
| | 1. | Wettbewerbspolitische Grundlagen |
| | 2. | Besonderheiten des Preiswettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel |
| | 3. | Auswirkungen auf Lieferanten und Konsumenten |
| IV. | Möglichkeiten zum Schutz des Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel |
| V. | Fazit |
Informationen zu den Autoren
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© WuW, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2002
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