| WuW vom 05.03.2010, Heft 03, Seite 255 - 255 |
| 1. Dass ein allgemeines Diskriminierungsverbot die Vertragsfreiheit, namentlich ihre essentiellen Seiten, die Abschlussfreiheit und die Partnerwahlfreiheit und damit auch die Wettbewerbsfreiheit (vgl. schon Rittner, Vertragsrecht, HDSW, XI Bd., 1961, S. 263, 268) außer Kraft setzen würde, steht seit langem fest: Jeder Vertrag, den ein Marktteilnehmer mit einem Anbieter oder Nachfrager abschließt, ... |
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| WuW vom 05.02.2010, Heft 02, Seite 139 - 139 |
| Wirtschaftlicher Wohlstand ist ein anerkanntes gesellschaftliches Ziel. Zur Zielerreichung wurde in der EU während Jahrzehnten den Konzeptionen der Freiburger Schule folgend die Wettbewerbsfreiheit der Unternehmen innerhalb rechtlicher Schranken gewährleistet. Auf eine Beurteilung der Ergebnisse freien unternehmerischen Verhaltens unter dem Gesichtspunkt der Förderung des wirtschaftlichen ... |
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| WuW vom 14.01.2010, Heft 01, Seite 3 - 3 |
| Soll die deutsche Fusionskontrolle auf den wirkungsorientierten ökonomischen Ansatz der europäischen Fusionskontrolle und damit zum more economic approach übergehen? Anscheinend nimmt der Druck auf den deutschen Gesetzgeber zu. Ist ein solcher Paradigmawechsel tatsächlich zu erwarten? Das ist nicht eine Frage der wissenschaftlichen Richtigkeit. Entscheidend sind die Einschätzungen derjenigen, die ... |
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| WuW vom 04.12.2009, Heft 12, Seite 1233 - 1233 |
| Grünbuch, Weißbuch und inoffizieller Richtlinienentwurf haben in den vergangenen Monaten und Jahren die Diskussion um Schadensersatzklagen wegen Kartellverstößen bestimmt. Die nationalen Entwicklungen sind dabei etwas aus dem Blickfeld geraten. Nachdem das Richtlinien-Projekt nunmehr auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, rücken mitgliedstaatliche Regelungen und Entscheidungspraxis wieder stärker ... |
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| WuW vom 04.12.2009, Heft 12, Seite 1233 - 1233 |
| Grünbuch, Weißbuch und inoffizieller Richtlinienentwurf haben in den vergangenen Monaten und Jahren die Diskussion um Schadensersatzklagen wegen Kartellverstößen bestimmt. Die nationalen Entwicklungen sind dabei etwas aus dem Blickfeld geraten. Nachdem das Richtlinien-Projekt nunmehr auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, rücken mitgliedstaatliche Regelungen und Entscheidungspraxis wieder stärker ... |
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| WuW vom 05.11.2009, Heft 11, Seite 1115 - 1115 |
| Im deutschen Verwaltungsrecht verbinden sich mit den Begriffen Ermessen und Beurteilungsspielraum einigermaßen klare Vorstellungen. Das Ermessen bezieht sich auf das "Ob" einer gesetzlich zulässigen, aber nicht notwendigen Maßnahme (Entschließungsermessen) oder auf die Auswahl mehrerer möglicher Maßnahmen (Auswahlermessen). Die Ermessensausübung ist grundsätzlich nur auf Ermessensfehler ... |
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| WuW vom 02.10.2009, Heft 10, Seite 1003 - 1003 |
| Die vertikalen Beschränkungen rücken wieder in den Fokus des Kartellrechts: So hat die Kommission jüngst ihre Pläne für die Reform der Schirm-GVO (neben der hier nicht behandelten Kfz-GVO) veröffentlicht. Es liegen bereits konkrete Entwürfe für eine neue GVO sowie neue Leitlinien vor. Nach Ansicht der Kommission hat sich die Schirm-GVO insgesamt bewährt. In erster Linie betreffen ihre ... |
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| WuW vom 04.09.2009, Heft 09, Seite 871 - 871 |
| Über den außerordentlich weiten, rechtsstaatlich bedenklichen Spielraum der Europäischen Kommission bei der Sanktionierung von Kartellverstößen wurde viel diskutiert. Jetzt aber scheint ausgerechnet das BKartA in neue Dimensionen vorstoßen zu wollen. Das jedenfalls ist der Eindruck, den man angesichts der jüngsten Entscheidungen des Amtes im sog. Tondachziegel-Fall (vgl. WuW 2009, 280 f.) bekommt.... |
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| WuW vom 07.08.2009, Heft 07, Seite 715 - 715 |
| Die jüngsten Interventionen des Staats, hervorgerufen durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, haben manche an dem Konzept der Marktwirtschaft zweifeln und nach Alternativen suchen lassen. Hierbei übersehen sie jedoch zumeist, dass es sachlich zur Marktwirtschaft keine Alternative gibt. Die Gegenüberstellung von "Zentralgeleiteter Wirtschaft" und "Verkehrswirtschaft" von Walter Eucken - früher ... |
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| WuW vom 05.06.2009, Heft 06, Seite 603 - 603 |
| Mit ihrer ersten Verbotsentscheidung hat die für Fusionen zuständige Kartellbehörde Mofcom die Übernahme des größten Frucht- und Gemüsesaftherstellers in China, der Huiynan Juices-Group, mit einem Marktvolumen von 2 Mrd. Dollar und 42% Marktanteil, durch die Coca-Cola-Corporation, den weltweit und auch in China größten Produzenten von "carbonated soft drinks", untersagt. Dies hat China den ... |
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| WuW vom 07.05.2009, Heft 05, Seite 475 - 475 |
| Was lange währt, wird endlich gut? Nach jahrelangem Fordern der Wirtschaft ist am 25. 3. 2009 das so genannte "3. Mittelstandsentlastungsgesetz" (3. MEG) in Kraft getreten (BGBl. I 2009, S. 550), das in Art. 8 relativ versteckt mit der Einführung einer zweiten Inlandsumsatzschwelle von € 5 Mio. in § 35 Abs. 1 GWB eine für die deutsche Fusionskontrolle wesentliche Änderung mit sich bringt ... |
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| WuW vom 03.04.2009, Heft 04, Seite 359 - 359 |
| Kürzlich jährte sich der Zusammenbruch des Bankhauses Bear Sterns, der nur durch die eilige Fusion mit JPMorgan Chase abgefangen wurde. Im Rückblick war dies das Fanal, mit dem die sich abzeichnende weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit trat. Die Krise revolutioniert auch das Umfeld, in dem die Wettbewerbsaufsicht wirkt. Buchstäblich über Nacht mussten ... |
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| WuW vom 06.03.2009, Heft 03, Seite 247 - 247 |
In dramatischem Umfang greift der Staat momentan in die Wirtschaft ein. Dass staatliches Eingreifen in Zeiten der aktuellen Krise grundsätzlich sinnvoll ist, soll nicht bestritten werden. Allerdings gilt dies nicht gleichsam für alle Maßnahmen. Die Gefahr ist groß, nun das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wettbewerb als Ordnungsprinzip der Wirtschaft bedeutet, dass Unternehmen sich bemühen ... |
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| WuW vom 06.03.2009, Heft 03, Seite 247 - 247 |
In dramatischem Umfang greift der Staat momentan in die Wirtschaft ein. Dass staatliches Eingreifen in Zeiten der aktuellen Krise grundsätzlich sinnvoll ist, soll nicht bestritten werden. Allerdings gilt dies nicht gleichsam für alle Maßnahmen. Die Gefahr ist groß, nun das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wettbewerb als Ordnungsprinzip der Wirtschaft bedeutet, dass Unternehmen sich bemühen ... |
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| WuW vom 06.02.2009, Heft 02, Seite 131 - 131 |
| Für die schweizerische Phonak war es gewiss ärgerlich, dass ihr Vorhaben, die dänische ReSound zu erwerben, vom deutschen BKartA untersagt wurde (B. v. 11. 4. 2007, WuW/E DE-V 1365). Keines der beiden Unternehmen produziert in Deutschland, und nicht einmal 10 % des Weltumsatzes beider Unternehmen entfällt auf Deutschland. Aber wurde auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip des deutschen ... |
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| WuW vom 12.01.2009, Heft 01, Seite 3 - 3 |
| Deutschlands "Kartellfamilie" ist sich nahezu einig im Verzicht auf die Kriminalisierung des Kartellunrechts. Nach Schaffung strafbewehrter Normen im Steuer-, Umwelt-, Kapitalmarkt-und Gesundheitsschutzrecht befinden sich Kartellordnungswidrigkeiten rechtssystematisch in einer "unsplendid isolation". Niemand bestreitet auch den Abschreckungseffekt von Gefängnisstrafen für Manager. Niemand ... |
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| WuW vom 08.12.2008, Heft 12, Seite 1259 - 1259 |
| Normung und Standardisierung von Produkten und Verfahren gewährleisten sowohl deren vertikale als auch horizontale Interoperabilität. Für den wettbewerbspolitisch heiß umworbenen Verbraucher ist es selbstverständlich, dass Erzeugnisse, Herstellungsverfahren oder -methoden - unabhängig von ihrer Verbreitung und Marktdurchsetzung - einheitlichen technischen und qualitativen Spezifikationen genügen. ... |
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| WuW vom 10.11.2008, Heft 11, Seite 1151 - 1151 |
| Obwohl die Ökonomen traditionell eigentlich nur Unternehmen und Verbraucher kennen, hat die - fast ganz aus Wirtschaftswissenschaftlern bestehende - Monopolkommission in ihrem Hauptgutachten 2004/05 "Mehr Wettbewerb auch im Dienstleistungssektor" ausdrücklich ein großes Kapitel (IV, S. 373-427) den Freien Berufen gewidmet. Das ist ihr sehr zu danken und hilft hoffentlich, den Freien Berufen auch ... |
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| WuW vom 09.10.2008, Heft 10, Seite 1043 - 1043 |
| Die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages enthalten wie die kartellrechtlichen Verordnungen keine Kodifizierung des internationalen Wettbewerbsrechts. Der internationale Anwendungsbereich ist lediglich richterlich umschrieben in Richtung auf das von den meisten Rechtsordnungen anerkannte Auswirkungsprinzip. Dieses Prinzip ist nunmehr Gegenstand einer verordnungsrechtlichen Regelung. Hiernach ist auf ... |
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| WuW vom 08.09.2008, Heft 09, Seite 927 - 927 |
| "I left my Cowboy hat at home" - so verteidigte sich Nellie Kroes gegen massive Kritik. Nach dem Teilrückzug aus dem Public Enforcement angetreten, eine "zweite Säule" der Kartellrechtsdurchsetzung zu etablieren, weil diese "völlig unterentwickelt" sei, bediente sich das Grünbuch nahezu aller Elemente, die der Baukasten für Class Actions zur Transplantation anbot. Das hätte ein kommerzielles ... |
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