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Kurzinformationen
WuW vom 02.03.2012, Heft 03, Seite 224
Anfang Februar lud das Bundeskartellamt Staatsanwälte und Landeskartellbehörden zu einem Erfahrungsaustausch über die bessere Verfolgung von Submissionsabsprachen ein. Diese sind verboten Kartelle und werden oft mit hohen Bußgeldern durch die Kartellbehörden geahndet. Gleichzeitig sind Submissionsabsprachen aber auch nach § 298 StGB strafbar, wodurch parallele Zuständigkeiten von Kartellbehörden und...
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