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WuW030823
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WuW vom 10.10.2003, Heft 10, Seite 1113 - 1116

Vergabe von sicherheitsrelevanten Leistungen


OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2003, Verg 61/02 - Bundeswehrversorgung

Anwendungsbereich des
Vergaberechts
Bundeswehr

Leitsatz:

Nur eine objektiv gewichtige Gefährdung der Sicherheitslage rechtfertigt, von einer Anwendung der Bestimmungen des Vergaberechts abzusehen.

GWB § 100 Abs. 2 d)

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