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WuW030823 |
WuW vom 10.10.2003, Heft 10, Seite 1113 - 1116
Vergabe von sicherheitsrelevanten Leistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2003, Verg 61/02 - Bundeswehrversorgung Anwendungsbereich des Vergaberechts Bundeswehr
Leitsatz:
Nur eine objektiv gewichtige Gefährdung der Sicherheitslage rechtfertigt, von einer Anwendung der Bestimmungen des Vergaberechts abzusehen.
GWB § 100 Abs. 2 d)
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© WuW, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2013
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