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WuW030806 |
WuW vom 10.10.2003, Heft 10, Seite 1010 - 1021
Die Erweiterung eines bestehenden Gemeinschaftsunternehmens als Zusammenschluss
Der Beitrag erläutert, wann die Ausdehnung des Tätigkeitsbereiches eines bestehenden Gemeinschaftsunternehmens einen Zusammenschluss i. S. des europäischen und des deutschen Fusionskontrollrechts darstellt. Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens ist entweder ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss und wird von der zuständigen Kartellbehörde freigegeben oder unterliegt nicht der fusionskontrollrechtlichen Anmeldepflicht, weil kein Zusammenschlusstatbestand erfüllt oder weil die Umsatzschwellenwerte nicht überschritten werden. Denkbar ist nun zum einen die Erweiterung des geografischen Aktionsradius' des Gemeinschaftsunternehmens, zum anderen die Aufnahme neuer Geschäftstätigkeiten. In Betracht kommt auch, dass aus einem Teilfunktions-Gemeinschaftsunternehmen ein Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen wird. In allen Fällen stellt sich die Frage, ob im Zeitpunkt der Erweiterung die für einen Zusammenschluss erforderliche Strukturveränderung vorliegt, und ob bei einer Ausdehnung der Geschäftstätigkeit erstmals oder erneut ein Fusionskontrollverfahren durchlaufen werden muss. Gliederung
| I. | Der Begriff des Gemeinschaftsunternehmens |
| II. | Zusammenschlusskontrolle bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens |
| | 1. | FKVO |
| | 2. | GWB |
| | 3. | Andere nationale Rechtsordnungen |
| | 4. | Doppelkontrolle |
| III. | Die Erweiterung eines gemeinsam kontrollierten Gemeinschaftsunternehmens |
| | 1. | Bisherige Entscheidungspraxis |
| | 2. | Folgerungen |
| IV. | Die Erweiterung eines von einem oder keinem Mitgesellschafter kontrollierten Gemeinschaftsunternehmens |
| V. | Sonstige Aspekte |
| | 1. | Inlandsberührung |
| | 2. | Beteiligte Unternehmen und Umsatzberechnung |
| | 3. | Zurechnung der Marktstellung |
| | 4. | Vereinfachtes Verfahren |
| | 5. | Vorratsanmeldungen |
| VI. | Zusammenfassung |
Dr. Romina Polley, LL.M., Dr. Carsten Grave, Rechtsanwälte, Linklaters Oppenhoff & Rädler, Köln
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© WuW, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2013
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