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WuW vom 03.02.2012, Heft 02, Seite 150 - 156

Kartellrechtscompliance im Konzern

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit kartellrechtlichen Aufsichtspflichten, die im Vertikalverhältnis einer Mutter- zu ihrer Tochtergesellschaft bestehen. Es wird dabei aufgezeigt, dass sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene der Möglichkeit der Einflussnahme der Mutter- auf die Tochtergesellschaft entscheidende Bedeutung zukommt. Denn nur im Falle des Bestehens einer derartigen Einflussmöglichkeit lässt sich die Haftung der Mutter- für durch ihre Tochtergesellschaft begangene Kartellrechtsverstöße rechtfertigen. Um die Haftungsrisiken von Mutter- und Tochterunternehmen so gering wie möglich zu gestalten, empfiehlt sich die Einrichtung entsprechender Compliance-Programme, die jedoch nicht konzernweit, sondern individuell auf die jeweiligen Gesellschaften ausgerichtet sein sollten.

Gliederung

I.Einleitung
II.Kartellrechtscompliance im Konzern
 1.Aufsichtspflichten der Mutter- über die Tochtergesellschaft
 2.Fazit
III.Stellungnahme
 1.Bewertung der kartellrechtlichen Aufsicht der Mutter- über ihre Tochtergesellschaft nach europäischen Recht
 2.Vorschlag für die Ausübung der kartellrechtlichen Aufsicht der Mutter- über die Tochtergesellschaft
IV.Ergebnis

Einleitung

Im Kartellrecht wird seit einiger Zeit die Frage diskutiert, wie Compliance-Programme, die Unternehmen zur Verhinderung von Kartellrechtsverstößen eingerichtet haben, im Konzern zu behandeln sind.

Der vorliegende Beitrag möchte dieser Frage nachgehen und die diesbezüglich vertretenen Ansichten aufzeigen sowie abschließend eine Bewertung vornehmen. Des Weiteren soll eine Möglichkeit geschildert werden, wie derartige Compliance-Programme im Konzern idealerweise eingerichtet werden könnten.


Informationen zu den Autoren

Alexander Karst ist Doktorand bei Prof. Dr. Dr. Hofmann, Universität Frankfurt am Main, sowie Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dissmann Orth, München. Er dankt Bernadette Koll, Bonn, und Christian Mueller, Düsseldorf, für zahlreiche Hinweise und Anregungen. Der Beitrag basiert auf einer von Prof. Dr. Ackermann, Universität München, betreuten Magisterarbeit.


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