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WuW vom 09.03.2005, Heft 03, Seite 251
Die 7. GWB-Novelle bringt mit § 23 einen Zwang zu europafreundlicher Auslegung in das Gesetz. Danach sind "die Grundsätze des europäischen Wettbewerbsrechts bei der Anwendung der §§ 1 bis 4 und 19 maßgeblich zugrunde zu legen, soweit hierzu nicht in diesem Gesetz besondere Regelungen enthalten sind". Nach dem Regierungsentwurf soll § 23 GWB zwar "keine unmittelbare normative Bindung" des deutschen an das europäische Kartellrecht, wohl aber im Ergebnis eine Auslegung "nach den gleichen Maßstäben"
WuW vom 09.02.2005, Heft 02, Seite 123
Im Foyer des alten Dienstgebäudes des Bundeskartellamtes am Mehringdamm war von 1958 bis in die Mitte der 80er Jahre Ludwig Erhards Ausspruch "Wohlstand durch Wettbewerb - Wohlstand für Alle" zu lesen. Nach einer Renovierung war er verschwunden. Dann ging das Kartellamt nach Bonn.
Adam Smith als Vordenker, Franz Böhm, Walter Eucken und Ludwig Erhard als Gestalter der nationalen, auf der Freiheitsidee...
WuW vom 10.01.2005, Heft 01, Seite 3
Als 2002 und 2003 das Bundeskartellamt, die Monopolkommission und der Bundeswirtschaftsminister mit der Fusion von Tagesspiegel und Berliner Zeitung befasst waren, ist einer breiten Öffentlichkeit der Strukturwandel auf den Zeitungsmärkten bewusst geworden. Im internationalen Wettbewerb vor allem mit dem Internet verlieren die Tageszeitungen beständig Marktanteile bei Lesern und Anzeigenkunden. Die...
WuW vom 10.12.2004, Heft 12, Seite 1241
Als im Frühherbst dieses Jahres die angekündigten Preiserhöhungen der deutschen Strom- und Gaskonzerne von allen Seiten scharf getadelt wurden, griffen mehrere Kritiker auch ein altes Problem auf: die Ölpreisbindung der Erdgaspreise. Diese Kopplung sei heute unzeitgemäß und nicht mehr begründbar. Die Preisanbindung betrifft die auf allen Marktstufen in langfristigen Gaslieferverträgen enthaltene Preisgleitklausel,...
WuW vom 10.11.2004, Heft 11, Seite 1113
"Regulierung" ist ubiquitärer Topos, der den Zeitgeist offenbar auf seiner Seite hat. Hieran mag es wohl auch liegen, dass im Wettstreit zwischen BKartA (sowie den Kartellbehörden der Länder) und RegTP um die Zuständigkeit für das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die sog. sektorspezifische Lösung das Rennen gemacht haben dürfte. So will es jedenfalls der Regierungsentwurf. Der Bundesrat votiert in seiner...
WuW vom 11.10.2004, Heft 10, Seite 997
Aus Sicht eines Ökonomen wäre es erfreulich, wenn auch im deutschen Wettbewerbsrecht künftig ein "more economic approach" Einzug halten sollte, der allerdings den Aspekten der Operationalität und Justiziabilität Rechnung tragen muss. So wurde in der europäischen Fusionskontrolle ein neues materielles Untersagungskriterium eingeführt, der SIEC-Test (substantial impediment of effective competition), der besser ökonomisch fundiert ist als der Marktbeherrschungstest (MB-Test). Zentraler Grund für di
WuW vom 10.09.2004, Heft 09, Seite 877
Der Supreme Court, das höchste U.S. Gericht, hat im sog. Empagran-Fall entschieden, dass Ausländer wegen Schäden, die sie im Ausland aufgrund eines internationalen Kartells (hier der Vitamin-Preiskartellierung) erlitten haben, nicht vor U.S. Gerichten klagen können, wenn die Schäden unabhängig vom wettbewerbswidrigen Verhalten in den U.S.A. entstanden sind (WuW/E KRInt 37). Dies ist ein Sieg nicht nur für das gute Dutzend beklagter Unternehmen aus Europa, Japan und Australien. Gewonnen haben auc
WuW vom 09.08.2004, Heft 07-08, Seite 717
Der Regierungsentwurf zur 7. GWB-Novelle lässt auch zur Marktbeherrschung führende Pressefusionen zu, wenn die Unabhängigkeit der beteiligten Redaktionen gewährleistet und der Zusammenschluss nach bestimmten Kriterien wirtschaftlich erforderlich ist. Diese Privilegierung wird mit Schwierigkeiten der Presseunternehmen im Markt begründet. Hingewiesen wird auf schrumpfende Leserzahlen, rückläufige Anzeigen...
WuW vom 09.06.2004, Heft 06, Seite 581
Ein Tarifvertrag ist ökonomisch ein Angebotspreiskartell. Ein solches Kartell kann drei Wirkungen haben.
- Es trifft den markträumenden Preis. Dann ist es unschädlich. Ein solches Ergebnis wäre freilich rein zufällig.
- Die Vereinbarung hält sich unterhalb des markträumenden Preises. Dann wird sie im verbleibenden Wettbewerb korrigiert, erkennbar etwa an Lohnspannen. ...
WuW vom 10.05.2004, Heft 05, Seite 471
Der Begriff des Unternehmens ist ein Zentralbegriff des Kartellrechts. Daran ändert sich trotz aller kartellrechtlicher Reformen auf europäischer und deutscher Ebene nichts. Nach allgemeiner Ansicht ist der Unternehmensbegriff kartellrechtlich-funktional und damit weit auszulegen. Die ständige Rechtsprechung der europäischen Gerichte sieht als Unternehmen im kartellrechtlichen Sinne jede eine wirtschaftliche...
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